Pro Musica Plakette
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift Pro
Musica für Verdienste um instrumentales Musizieren; die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Die Pro Musica Plakette hat der Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als
Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem
Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit
um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Pro Musica Plakette wird frühestens aus Anlass des 100 jährigen Bestehens einer
Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die
Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher
musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich
gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Unserem Musikverein wurde aus Anlass des 100 jährigen Bestehens die Pro Musica Plakette
am 2. April 2000 in Trossingen verliehen.
Auf Landesebene konnten Ehrenkapellmeister Elmar Danne und der Vorsitzende Ulrich Flügge
die Pro-Musica-Plakette endlich in Empfang nehmen.